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Werkbahnsignale im Braunkohlentagebau (SOBr)

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I.
Signale des Triebfahrzeugführers, Bremsprobesignale, Signale an Be- und Entladestellen sowie Wägeeinrichtungen (Zp)

§ 35
Signale des Triebfahrzeugführers

Die Signale Zp 1 und Zp 5 sind mit der Triebfahrzeugpfeife zu geben.

(1) Das Signal Zp 1 dient dazu,
- Aufmerksamkeit zu erregen,
- Menschen zu warnen,
- die Aufnahme eines Auftrages zu bestätigen.

      -      Ein mäßig langer Ton

(2) Das Signal Zp 1 ist insbesondere zu geben:
  a) vor dem Inbewegungsetzen der Triebfahrzeuge außer bei Zugverholeinrichtungen und während des Be- und Entladevorganges;
  b) wenn Schranken nicht geschlossen, Halbschranken- oder Haltlichtanlagen gestört sind;
  c) an den durch Pf-Signale gekennzeichneten Stellen;
  d) kurz vor der Einfahrt bis unmittelbar nach der Einfahrt in Tunnel;
  e) bei der Bereitschaft des Triebfahrzeuges zum Nachschieben.

(3) Das Signal Zp 1 ist nach Bedarf zu wiederholen, wenn es die örtlichen Verhältnisse oder andere Umstände erfordern.

(1) Das Signal Zp 5 gibt an, daß sofort anzuhalten und Hilfe zu leisten ist.

      UUU    UUU    UUU    UUU

      Mehrmals drei kurze Töne schnell nacheinander

(2) Das Signal Zp 5 ist in außergewöhnlichen Situationen zu geben und gilt für alle Werktätigen. Jeder, der das Signal Zp 5 wahrnimmt, ist verpflichtet, sofort Hilfe zu leisten.

(1) Bremsprobesignale sind zur Verständigung bei der Durchführung der Bremsprobe an luftgebremsten Zügen und bei Bremsprüfungen anzuwenden.

(2) Die Bremsprobesignale sind als Hand- oder Lichtsignale zu geben.

(3) Die Lichtsignale sind rechts oder links neben dem zugehörigen Gleis aufzustellen.

Das Signal Zp 12 zeigt an, daß die Bremsen anzulegen sind.

Handsignal
      [Zp 12]       [Zp 12]
Tageszeichen
Beide Hände werden über dem Kopf zusammengeschlagen
Nachtzeichen
Die weißleuchtende Handlampe wird mehrmals mit der rechten Hand in einem Halbkreis gehoben und senkrecht schnell gesenkt
 
Lichtsignal
      [Zp 12] Ein weißes Licht

Das Signal Zp 13 zeigt an, daß die Bremsen zu lösen sind.

Handsignal
      [Zp 13]       [Zp 13]
Tageszeichen
Eine Hand wird über dem Kopf mehrmals im Handkreis hin- und hergeschwungen
Nachtzeichen
Die weißleuchtende Handlampe wird über dem Kopf mehrmals im Halbkreis hin- und hergeschwungen
 
Lichtsignal
      [Zp 13] Zwei weiße Lichter senkrecht übereinander

(1) Das Signal Zp 14 zeigt an, daß die Bremsen zu lösen sind.

Handsignal
      [Zp 14]       [Zp 14]
Tageszeichen
Beide Händ werden gestreckt senkrecht hochgehalten
Nachtzeichen
Die weißleuchtende Handlampe wird mehrmals in Form einer liegenden Acht bewegt
 
Lichtsignal
      [Zp 14] Drei weiße Lichter senkrecht übereinander

(2) Das Lichtsignal Zp 14 ersetzt die mündliche Meldung des die Bremsprobe Ausführenden an den Triebfahrzeugführer.

(1) Das Signal Zp 9 ist mit einer Tagebaugerätehupe, Signalpfeife oder einem Signalhorn zu geben. Die Signale Zp 16, Zp 17 und Zp 18 sind mit einer Tagebaugerätehupe zu geben.

(2) Die Bedeutung der Signale Zp 9, Zp 16, Zp 17 und Zp 18 dürfen auch fernmündlich über Funk gesprochen werden.

(1) Das Signal Zp 9 ist zu geben, wenn ein Zug von einem Tagebaugerät, Bunker, einer Wägeeinrichtung oder einer anderen Be- oder Entladestelle abfahren soll. Das Signal Zp 9 ist auch vom Zugbegleiter anzuwenden. Zum Zeichen, daß der Triebfahrzeugführer das Abfahrsignal aufgenommen hat, ist von ihm das Signal Zp 1 zu geben.

      -U       Ein langer und ein kurzer Ton mit einer Tagebaugerätehupe, Signalpfeife oder einem Signalhorn

(2) Auf Kippen ist das Signal Zp 9 vom Oberkipper hör- und sichtbar zu geben.

      [Zp 9]       [Zp 9]
Als Tageszeichen des sichtbaren
Signals ist ein grün-weiß kariertes
Tuch seitlich hochzuhalten
Als Nachtzeichen des sichtbaren
Signals ist eine grün leuchtende
Lampe zu zeigen

Das Signal Zp 16 gibt an, daß ein Zug zur Be- oder Entladung der Wagen in Richtung vom Tagebaugerät, von einer Wägeeinrichtung oder einer anderen Be- oder Entladestelle weggefahren werden soll.

      -      Ein langer Ton mit einer Tagebaugerätehupe

Das Signal Zp 17 gibt an, daß ein Zug zur Be- oder Entladung der Wagen in Richtung auf das Tagebaugerät, die Wägeeinrichtung oder eine andere Be- oder Entladestelle gefahren werden soll.

     --     Zwei mäßig lange Töne mit einer Tagebaugerätehupe

Das Signal Zp 18 gibt an, daß ein Zug zur Be- oder Entladung der Wagen anzuhalten hat.

     UUU     Drei kurze Töne mit einer Tagebaugerätehupe schnell hintereinander

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Holger Kötting